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Jugendschutz

was ist das?

Das Jugendschutzgesetz in Deutschland regelt den Aufenthalt von Kindern (unter 14 Jahre) und Jugendlichen (ab 14 bis 18 Jahre) bei (in diesem Fall) Tanzveranstaltungen, etc.



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wichtig

Zur Veranstaltung der Karnevalgesellschaft gilt für den Erziehungsbeauftragten:
- ist volljährig und trägt einen Personalausweis mit sich
- trägt die Aufsichtspflicht gegenüber dem Minderjährigen
- steht nicht unter Alkoholeinfluss
- hat für eine gesichterte Heimfahrt des Minderjährigen zu sorgen
- kennt das Jugendschutzgesetz und setzt es gegenüber dem Minderjährigen verantwortungsvoll um (z.B. §9 und §10)

Du bist zwischen 16 und 18 jahre alt und möchtest länger als 24 uhr dabei sein?
// Jetzt muttizettel herunterladen, vollständig ausfüllen und zur Veranstaltung mitbringen...

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Hier kannst du den Muttizettel herunterladen

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Noch eine Lektüre zum Jugendschutz

Hier zum herunterladen: FAQs Eltern

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Letzte Änderung

07.03.2010
17:06 Uhr